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Vermeidung von Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars

Extreme gesundheitliche Risiken

Insbesondere in den vergangenen Jahren sind Shisha-Bars wegen der erhöhten Gefährdung von Gästen durch hohe Mengen Kohlenmonoxid negativ aufgefallen. Bewusstlose Gäste und Behandlungen mit Sauerstoff-Druckkammern sind keine Seltenheit. 

Das Kohlenmonoxid (CO) die Gesundheit extrem gefährdet, ist längst kein Geheimnis mehr. Wenn eine große Menge des giftigen Gases freigesetzt wird, wird der Sauerstofftransport im Blut unterbunden. So kann es leicht zu einer Rauchgasvergiftung kommen und es besteht Erstickungsgefahr.

Das geruchlose und unsichtbare Gas entsteht nicht nur beim Rauchen von Shishas, sondern bereits bei der Vorbereitung. Die Vergiftung beginnt zunächst mit harmlosen Symptomen wie Kopfschmerzen und Schwindel, darauf folgt Bewusstlosigkeit.

Hohe Kohlenmonoxid-Belastung im Gastraum

Die größte Gefahr geht vom Gastraum aus. Das Kohlenmonoxid muss zwingend nach außen geleitet werden! Die Konzentration des Gases ist von der Anzahl der gleichzeitig gerauchten Shishas, der Raumgröße und der Belüftung abhängig. Eine Abluftanlage sollte mindestens 130 m³ Luft pro Stunde nach außen befördern. Diese Empfehlung gilt pro brennender Shisha.

Gefahren im Vorbereitungsraum

Die gefährlichen Gase entstehen aber auch bereits im Vorbereitungsraum, wo die Kohle entzündet und zum Glühen gebracht wird. Hier ist es ebenfalls wichtig, die belastete Luft umgehend durch geeignete Abluftanlagen nach außen zu führen.

Drohende Schließung vermeiden

Einige Shisha-Bars wurden bereits vorsorglich vom Ordnungsamt geschlossen, aufgrund der erhöhten Gefahr einer Rauschgasvergiftung. Zum Schutz Ihrer Gäste und Mitarbeiter sollten Sie frühzeitig eingreifen! InoxAir® bietet Ihnen eine einfache Lösung für dieses Problem!

Beispielrechnung: 8 Shishas in Betrieb

Bei einer Raumgröße von 150 m³ (10m x 5m x 3m) verursachen acht eingesetzte Shishas eine CO-Belastung von 240 mg/m³. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt 35 mg/m³ je Arbeitsschicht zu überschreiten. Daher gilt die Konzentration aus der Beispielrechnung bereits als gefährlich. In diesem Fall müsste die Lüftungsanlage somit mindestens 1040 m³/h (8 x 130 m³/h) Luft nach außen transportieren.

 

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