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AGB

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2   Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich an Unternehmer (gem. § 14 BGB). Unsere Angebote richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

 

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1   Angebote sind, wenn nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich oder per E-Mail von uns bestätigt wird oder wir innerhalb einer Frist von 3 Wochen mit der Lieferung begonnen haben.

2.2   Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.3   Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

 

3. Preise

3.1   Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Ist nichts vereinbart, gelten die jeweils gültigen Preislisten für Service-Dienstleistungen.

3.2   Die Preise verstehen sich ab Lager Gelsenkirchen.

3.3   Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.4   Für etwa erforderliche Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen (Gas, Wasser etc.) hat der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf eigenen Kosten zu sorgen. Das gilt auch für die Entsorgung etwaiger Verpackungsmaterialien.

 

4. Lieferung

4.1   Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.

4.2   Eine etwaige vereinbarte verbindliche Lieferzeit beginnt erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung und Eingang der Vorauszahlung. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.

4.3   Jede Liefer- oder Leistungszeit beginnt erst mit dem Tag, an dem der Kunde sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat. Hierzu zählen insbesondere die Übersendung vollständiger Informationen, sowie erforderlichenfalls technischer Zeichnungen und Mitteilungen von technischen Informationen und Vorgaben zum Einsatz der bei uns bezogenen Geräte und Leistungen.

4.4   Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

4.5   Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.

4.6   Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch anderweitig über die Ware verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

5. Zahlungen

5.1   Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind sofort zahlbar. Leistungen aus Kaufverträgen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

5.2   Ersatzteile und Reparaturen werden gegen Nettokasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt.

5.3   Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.4   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das sind 9% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion, mindestens aber 12,5 %, jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind sofort fällig.

 

6. Gefahrübergang

6.1   Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht auf den Vertragspartner mit der Übergabe der Ware an die erste zur Versendung bestimmte Person über. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch uns nach unserem billigen Ermessen. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Vertragspartner überlassen. 

6.2   Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr mit dem Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

 

7. Pflichten des Käufers bei Erhalt der Ware und auftretenden Mängeln

7.1   Der Käufer ist verpflichtet, die ihm verkaufte Ware unverzüglich nach Erhalt entsprechend der gesetzlichen Regelungen des §§ 377, 381 HGB zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der Käufer wird angehalten, die Mängelrüge schriftlich möglichst allerdings nicht ausschließlich auf dem von uns dafür vorbereiteten und bereitgehaltenen Reklamationsvordruck mitzuteilen.

7.2   Hat der Käufer sich für die Versendung des Kaufgegenstandes für einen anderen Ort als unser Auslieferungslager entschieden, so er verpflichtet, die Verpackung der Ware bei Übergabe durch den Frachtführer unmittelbar auf Beschädigungen zu untersuchen und festgestellte Beschädigungen der Verpackung dem Frachtführer gegenüber unmittelbar schriftlich zu rügen. Stellt der Käufer bei Übernahme der Ware durch den Frachtführer eine äußerliche Beschädigung der Verpackung oder der Ware selbst fest, so darf er zur Wahrung seiner eigenen Rechte die Ware nicht annehmen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Beschädigung an der Verpackung der Ware unmittelbar bei Erhalt durch geeignete Maßnahmen zu dokumentieren. Hierzu sollten die entsprechenden Beschädigungen z.B. durch Fotos, eine Videoaufnahme und eine kurze schriftliche Beschreibung dokumentiert werden. Die Ware darf in diesem Fall nicht angenommen werden.

7.3   Nimmt der Kunde die Ware trotz offensichtlicher Beschädigung der Verpackung an und bestätigt dem Frachtführer gegenüber, dass er die Mangel mangelfrei erhalten hat, so gilt die Bestätigung dem Frachtführer gegenüber auch als Bestätigung der Mangelfreiheit der Ware uns gegenüber.

7.4   Der Käufer ist zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die verkaufte Ware nur zu dem dafür vorgesehenen Zweck verwandt wird. Der Käufer ist darüber hinaus dazu verpflichtet zur Wahrung seiner Rechte dafür Sorge zu tragen, dass die erworbene Ware ordnungsgemäß, das heißt möglichst durch einen Fachbetrieb und/oder eine andere fachlich qualifizierte Person installiert und/oder eingebaut wird, sofern es sich nicht um Kaufgegenstände handelt, die einer unmittelbaren Nutzung zugänglich sind. Bei Meldung eines Mangels ist der Käufer verpflichtet unmittelbar mitzuteilen, um was für einen Mangel es sich handelt und durch welchen Fachbetrieb und/oder eine ähnlich qualifizierte Person der Kaufgegenstand, sofern dies erforderlich war, angeschlossen und/oder installiert wurde. Weist der Kunde nicht nach, dass der Kaufgegenstand durch einen Fachbetrieb oder eine entsprechend qualifizierte Person installiert wurde, so ist die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der gerügte Mangel nicht auf die fehlerhafte Installation des Kaufgegenstandes zurückzuführen ist. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels trägt umfassend der Käufer.

7.5   Stellt der Käufer einen Mangel fest, so ist er verpflichtet, uns die Ware am Erfüllungsort, das heißt unserem Auslieferungslager zur Begutachtung und Untersuchung des Kaufgegenstandes auf Mängel zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Rücksendung des Kaufgegenstandes trägt zunächst der Kunde.

 

 

8. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr wie folgt:

8.1   Für neu hergestellte Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen, 2. Wahl Geräte und II-a Materialien ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8.2   Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden, oder soweit aufgrund der Art des Geschäfts erforderlich, mit Abnahme der Leistungen

8.4   Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

8.5   Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

8.6   Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

8.7   Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers (Reparatur) oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

8.8   Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

8.9   Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer, thermischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

8.10 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

8.11 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der Untersuchung.

8.12 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

8.13 Im Zuge der Nacherfüllung sind wir bei Nachbesserung lediglich verpflichtet, die Kaufsache in denjenigen Zustand zu versetzen, den sie bei Gefahrübergang auf den Kunden haben sollte.

8.14 Wählen wir als Nacherfüllung die Nachlieferung, so hat der Kunde uns die mangelhafte Sache zurückzugeben.

 

9. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen; Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen.

Der Schadensersatz ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von uns anerkannt worden ist oder der Anspruch gerichtlich festgestellt ist.

 

11. Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Erstellung eines Angebotes sämtliche zur Erstellung des Angebotes erforderlichen Informationen (Größen, Maße, Nutzungszweck, etc.) einzuholen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Errichtung der Anlage und Nutzung der von uns, über uns, oder bei uns bestellten Lieferungen und Leistungen erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten und selbständig einzuholen.

11.3 Für den Fall, dass neben der bloßen Lieferung von Waren auch Dienstleistungen zu erbringen sind, hat der Kunde uns für den Fall der Erforderlichkeit einer Montage Zutritt zu den Räumen, in denen die Montage zu erfolgen hat, einzuräumen, sowie erforderlichenfalls Strom- und Wasseranschluss auf eigene Kosten bereitzustellen und vorzuhalten, damit diese im Rahmen der erforderlichen Installation genutzt werden können.

11.4 Für den Fall der Erforderlichkeit eines Aufmaßes vor Auftragserteilung ist der Kunde verpflichtet, ein entsprechendes Aufmaß auf eigene Kosten zu erstellen und uns zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Angebote werden ausschließlich unter Verwendung der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und Maße erstellt.

11.5 Weichen die vom Kunden mitgeteilten Informationen von den tatsächlichen Begebenheiten ab, so haftet hierfür der Kunde.

 

12. Datenschutz

Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

 

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderung und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderung geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.

13.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns abgetreten werden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

13.3 Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Ware abgetreten.

13.4 Der Verkäufer ist lediglich berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber          bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen sind auf erste Anforderung herauszugeben.

13.5 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

 

14. Allgemeines

14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

14.2 Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

14.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.

14.4 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 
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